Praxiskonzept

Allgemeine Ausführungen

Zusamenarbeit zwischen unterschiedlich Therapieverfahren (psychoanalytisch orientierte Verfahren, Verfahrenstherapie) statt gegenseitiger Vorbehalte ist die Idee der Praxis Leinz. Konstruktive „Konkurrenz“ statt „Grabenkämpfen“ auch, was Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten anbelangt. Durchführung von Therapien angepasst an das Störungsbild der Pat.,  maßgeschneiderte Therapie statt Anwendung von  schematischen  Maßnahmen Interventionen.

Gerhard Leinz 21.11.2023

Zusammenarbeit

Es finden wöchentliche Teamsitzungen statt, in denen die Psychotherapeuten und Mitarbeiter der Praxis ihre Erfahrungen austauschen. Um die Psychotherapien zu optimieren, wird auch über einzelne Patienten und Behandlungsverläufe gesprochen. Unter den Kolleginnen und Kollegen gilt das Motto: Einander achten, voneinander lernen, sich gegenseitig inspirieren, Erfahrungen weitergeben und teilen, Kompetenzen miteinander verbessern.

Psychotherapie Neue Richtlinien.

Im April 2017 traten neue Vorschriften in Kraft. Die Absichten der Reform werden von der Praxis Leinz begrüßt. Vor allem die bessere Bezahlung der Erstdiagnostik kommt dem integrativen Ansatz der Praxis entgegen. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Therapeuten in einer Praxis während der neu eingeführten Akuttherapie werden begrüßt. Gleichwohl bleibt ein Hauptproblem ungelöst: Es gibt zu wenige ausgebildete und von den Krankenkassen zugelassene Psychotherapeuten.

Es wäre an der Zeit, dass die (Psychologischen) Psychotherapeuten in Ausbildung eine Bezahlung wie Assistenzärzte erhalten und mehr in die Verantwortung bei den vorgeschriebenen Tätigkeiten, wie z. B. in der Psychiatrie, genommen werden.

Betriebswirtschaft­liche Effizienz

Das Praxiskonzept der Praxis Leinz ermöglicht es, Praxiskosten zu senken und gleichzeitig die Psychotherapeuten von Büroarbeit zu entlasten. So hat die Praxis Leinz eine sehr sehr günstige Kostenstruktur und die Therapeuten können sich auf die Therapien konzentrieren. Darüber hinaus kann das Gehalt der angestellten Psychotherapeuten dementsprechend überdurchschnittlich sein.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes haben Psychotherapeuten bei einer „Vollauslastungstätigkeit“ das Recht, ein Einkommen erwirtschaften zu können, wie andere niedergelassene Ärzte. Seit vielen Jahren werden jedoch weiterhin die Praxisvorhaltekosten nicht  ausreichend berücksichtigt. Zudem steigt die Vergütung für alle ärztlichen Gesprächsleistungen (auch bei den Hausärzten) seit vielen Jahre langsamer als das Gesamteinkommen der Ärzte. So gibt  es “ (meist) alle sieben Jahre wieder richtungsweisende Urteile des Bundesoszialgericht mit Besserstellung (Vergütung) der Psychotherapeuten.

In Bezug auf Privatpat ist das Bundessozialgericht nicht zuständig. Die Politik schiebt die Verantwortung auf die Beteiligten: Die Bundesärztekammer und den Verband privater Krankenversicherungen. Die Einigung hakt bei den unterschiedlichen Arztgruppen: Keiner will „verlieren“. So ist die Vergütung von Psychotherapie für Privatpat. auf dem Stand von 1996 stehen geblieben. Das heißt alle ärztlichen Gesprächsleistunge (nicht nur bei Psychotherapeuten) sind mittlerweile sehr schlecht bezahlt. Bei Privatpat. lohnen sich so vor allem technische Leistungen bei denen die Erbringung bedingt durch den technischen Fortschritt immer schneller/günstiger erbracht werden können. Manche sagen: Privatpat. werden  durch Überdiagnostik nicht selten verunsichert.

Gerhard Leinz, 28 Dezember 2020